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31.05.2010 Bessere Kennzeichnung von Zutaten in der Gastronomie
Für den Gast müsse erkennbar sein, ob ein Gericht frisch gekocht wird oder ein fertiges Convenience-Produkt serviert wird. Die Gastronomie ist nicht verpflichtet einen Zutatenliste zu veröffentlichen, ebenso müssen nicht alle Zusatzstoffe angegeben werden. Footwatch fordert deshalb die vollständige Zutatenliste in der Speisekarte wiederzugeben, wenn Convenience-Produkte verwendet werden. Außerdem müsse in Gaststätten und Kantinen – so wie heute bereits in Bäckereien – eine vollständige Zutatenliste aller Gerichte inklusive aller verwendeten Zusatzstoffe gut sichtbar aushängen oder auf Nachfrage für den Gast einsehbar sein, so foodwatch.
Foodwatch führt einige Beispiele auf, wo die Gastronomie Fertigprodukte ohne Zutatenliste serviert. Lesen Sie bitte hierzu den vollständigen Artikel auf www.about-drinks.com.